Nach einem Beschluss der Bundesregierung können seit Jahresbeginn 2006 Kosten für Handwerksleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Jedem Steuerzahler steht dabei ein Bonus von maximal 600,00 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen kann der Steuerbonus von Mietern wie Eigentümern gleichermaßen geltend gemacht werden. Der Bonus wird für Arbeitskosten von Handwerkern gewährt, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorliegt. Detaillierte Informationen bietet die Website des Finanzministeriums.